WINDENERGIE REINHARDSRIED

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Häufig gestellte Fragen

Gesundheit

Bereits ab einem Abstand von 250m zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung sind im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen zu erwarten. Ab einem Abstand von 500m sind keinerlei schädliche Einwirkungen durch Infraschall zu erwarten. Das entspricht der Rechtsprechung (Etwa VGH München, Beschl. v. 08.06.2015 – 22 CS 15.686, 22 CS 15.687, 22 CS 15.688, 22 CS 15.689, 22 CS 15.690, 22 CS 15.691, 22 CS 15.952, juris Rn. 23 f.; siehe auch VGH Mannheim, Beschl. v. 19.06.2018 – 10 S 186/18, juris Rn. 15.) sowie dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 22.08.2023 zum „Infraschall“ (Schreiben abrufbar unter: Infraschall; Auszug: „Schädliche Umwelteinwirkungen durch Infraschall von WEA konnten bisher nicht durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt werden. Bereits ab einem Abstand von 250 m von einer WEA sind im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall zu erwarten.“ Die vorliegend geplanten Abstände zur Wohnbebauung liegen deutlich über den genannten Abständen.

Das Umweltbundesamt (UBA) kommt in seiner offiziellen Broschüre zum Thema Infraschall zu dem Schluss, dass die von Windkraftanlagen ausgehenden Infraschallpegel weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen.

Medizinisch relevante Auswirkungen durch Infraschall wurden bei den typischen Pegeln moderner Anlagen nicht nachgewiesen. Der Infraschall durch Windkraftanlagen ist im Alltag sogar geringer als der durch Straßenverkehr, Haushaltsgeräte oder das eigene Herz-Kreislauf-System.

Quelle: „Infraschall – unhörbarer und ungefährlicher Schall?“, Umweltbundesamt, Broschüre, 2024

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) bewertet in seiner aktuellen UmweltWissen-Broschüre (2023) die Wirkung von Infraschall durch Windenergieanlagen auf die menschliche Gesundheit. Demnach liegen die Infraschallpegel deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenze.

Gesundheitliche Gefährdungen oder Beeinträchtigungen durch Infraschall konnten in keiner seriösen Studie wissenschaftlich nachgewiesen werden. Das LfU betont, dass Infraschall im Alltag in vielen anderen Bereichen – z. B. durch Haushaltsgeräte oder Straßenverkehr – wesentlich höher ausfallen kann.

Quelle: „Windenergieanlagen, Infraschall und Gesundheit„, LfU Bayern, UmweltWissen Nr. 117, 2022

Eine internationale Übersichtsarbeit im Fachjournal Frontiers in Public Health (Knopper et al., 2014) hat über 60 wissenschaftliche Studien zur Wirkung von Windkraftanlagen auf die Gesundheit ausgewertet. Das Ergebnis: Es gibt keine nachgewiesenen direkten Gesundheitsgefährdungen, wenn gesetzliche Abstände eingehalten werden.

Viele Beschwerden sind laut Studie eher auf individuelle Wahrnehmung, Voreinstellungen oder Erwartungseffekte zurückzuführen – nicht auf messbare physikalische Belastungen.

Quelle: “Health effects and wind turbines: A review of the literature”, Knopper et al., Frontiers in Public Health, 2014

Wasserschutz

Selbst in Wasserschutzgebieten können Windenergieanlagen bei Umsetzung verschiedener Auflagen ohne relevante Risiken errichtet und betrieben werden. Vorliegend werden Wasserschutzgebiete aber gar nicht in Anspruch genommen. Soweit erforderlich, werden vorliegend aber natürlich auch außerhalb von Wasserschutzgebieten erforderliche Schutzauflagen umgesetzt werden.

Quelle: „Windenergieanlagen – Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit“, Ecolog-Institut, 2016, D. Behrendt, S. Kleinhückelkotten & H.-P. Neitzke 

Der „Leitfaden zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten“ (2017) stellt klar, dass Windenergieanlagen grundsätzlich auch in Wasserschutzgebieten möglich sind – unter strikter Einhaltung der geltenden Schutzauflagen. Entscheidend ist dabei eine standortbezogene Einzelfallprüfung, bei der unter anderem das Risiko für das Grundwasser, mögliche Baugrundveränderungen und die Nähe zu sensiblen Zonen bewertet werden.

Quelle: „Leitfaden zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten“, Springer, 2017, S. 517–522

Laut einem wissenschaftlichen Faktencheck im Kontext des Projekts „Altdorfer Wald“ ist der Abrieb von Rotorblättern durch Windkraftanlagen messbar, aber sehr gering. Entscheidend ist: Moderne Trinkwasseraufbereitung entfernt laut WHO und Studienlage bis zu 99,9 % der Mikro- und Nanoplastikpartikel aus dem Wasser.

Zudem gibt es laut WHO derzeit keine nachgewiesenen Gesundheitsgefahren durch Mikroplastik im Trinkwasser

Quelle: „Faktencheck Windkraft Altdorfer Wald – Mikroplastik“, Scientists for Future Ravensburg, Faktencheck Mikroplastik, 2024

Immobilien

Die bislang umfassendste Meta-Analyse wertet 25 Studien mit über 700 Einzelwerten aus. Ergebnis: Leichte Effekte (~−0,68 %) nur im Nahbereich von etwa 3 km, ab 4,5 km kein nachweisbarer Einfluss mehr. Oft temporär und verschwindet nach 3-5 Jahren. Die Studie gilt als Goldstandard in der aktuellen Forschung.

Quelle: „Wind Turbines and Property Values – A Meta-Regression Analysis“, Schütt, 2024

Laut dem Energie-Atlas Bayern gibt es keine pauschale Aussage zur Wirkung von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise. Studien zeigen, dass Effekte in erster Linie von der Entfernung, Sichtbarkeit und individuellen Wahrnehmung abhängen.

In manchen Fällen wurde sogar eine Wertsteigerung festgestellt – etwa bei guter Planung, Bürgerbeteiligung und Infrastrukturentwicklung.

Quelle: „Windräder und Immobilienpreise“, Energie-Atlas Bayern, LfU,

Alexander Gabler ist Unternehmer im Bereich der erneuerbaren Energien.

Mit Engagement und Verantwortung setzt er sich für nachhaltige, regionale Energieprojekte ein – in enger Abstimmung mit Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern.

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